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Standesamtliche Trauung

Rechtlich gesehen, ist in Deutschland eine standesamtliche Hochzeit die Voraussetzung für eine gültige Ehe. D.h. eine kirchliche oder freie Trauung alleine ersetzt die standesamtliche Trauung nicht. Da die standesamtliche Trauung eher einen formellen Charakter hat, wird eine kirchliche oder freie Trauung gefeiert, um der Hochzeit an sich einen festlichen und gebührenden Rahmen zu verleihen.  


Voraussetzungen für die standesamtliche Hochzeit

Die Anmeldung der standesamtlichen Eheschließung muss beim zuständigen Standesamt erfolgen. Der Zuständigkeitsbereich definiert sich über euren Wohnsitz. Falls ihr in zwei unterschiedlichen Städten wohnt, kann es sein, dass jeweils ein anderes Standesamt für euch zuständig ist. In diesem Fall dürft ihr frei entscheiden, bei welchem Standesamt ihr heiraten wollt.

Um die standesamtliche Trauung anzumelden, muss mindestens einer von euch diese vor Ort beim zuständigen Standesamt vornehmen. Sollte der andere hierfür verhindert sein, reicht eine Vollmacht aus. Vielerorts gibt es keine Fristen, um die Trauung anzumelden. Jedoch ist es empfehlenswert, dies möglichst früh zu machen, um sicherzugehen, dass euer Wunschtermin noch frei ist. Möglichst früh heißt 6 Monate vor dem Termin, denn länger im Voraus ist es leider nicht möglich. 

Folgende Dokumente benötigt ihr für die standesamtliche Trauung bei der Anmeldung: 

  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • amtliche Meldebescheinigung der Meldebehörde
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (falls ihr beide in Deutschland geboren wurdet)
  • Geburtsurkunde im Original und Übersetzung der Geburtsurkunde durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer (falls einer oder beide Partner im Ausland geboren wurde/n)


Jedoch gibt es einige Sonderfälle, in denen ihr zu den oben genannten Dokumenten weitere Dokumente benötigt: 

  • Partner ist geschieden/verwitwet: beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Vermerk der Scheidung/Todeseintragung
  • Partner wurde im Ausland geschieden: diesbezüglich ist es wichtig, in einem persönlichen Gespräch vorab zu klären, ob die Scheidung anerkannt wird. Alle Urkunden über die betreffende Ehe und Scheidung müssen vorgelegt werden, sowohl im Original, als auch mit vollständiger Übersetzung. Die Übersetzung muss von einem Im Inland vereidigten Urkundenübersetzer stammen. 
  • Ihr habt bereits ein gemeinsames Kind: Geburtsurkunde des Kindes, eventuell Nachweis über gemeinsames Sorgerecht und Anerkennung der Vaterschaft
  • Ein Partner besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft nicht von Geburt an: Einbürgerungsurkunde/Erwerbsurkunde
  • Ein Partner ist Spätaussiedler/Heimatvertriebener: Registrierschein, Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung; Einbürgerungsurkunde, Bescheinigung über Namenserklärung
  • Ein Partner ist Minderjährig: "Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit", hierfür ist beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) ein Antrag zu stellen, dem stattgegeben werden muss, damit ihr heiraten dürft

 

Kosten für eine standesamtliche Trauung

  • 40 € für die Prüfung der Ehefähigkeit (Prüfung der Dokumente und Voraussetzungen für eine rechtsgültige Ehe), 80 € falls ausländisches Recht beachtet werden muss
  • ca. 60 €, falls die Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten stattfindet (z.B. an einem Samstag)
  • ca. 30-50 € falls die Trauung nicht bei einem der für euch zuständigen Standesämter durchgeführt wird
  • ggf. zusätzliche Kosten für Dekoration im Standesamt, Fotograf, etc. (nur wenn von euch gewünscht)

 

Ablauf der standesamtlichen Trauung

Die standesamtliche Hochzeit dauert meist zwischen 30 und 45 Minuten und ist eher ein schlichter, formeller Akt. Größtenteils läuft die Trauung wie folgt ab:

  1. Standesbeamte begrüßt das Brautpaar
  2. Prüfung der Personalien des Brautpaares (und der Trauzeugen)
  3. Einlass der Gäste in das Trauzimmer (meist Platz für 20-40 Personen)
  4. Beginn der Trauung: Ansprache des Standesbeamten
  5. Standesbeamte stellt die entscheidenden Fragen; Bestätigung mit dem "Ja-Wort" durch das Brautpaar
  6. Austausch der Ringe
  7. Brautkuss
  8. Standesbeamte liest Ehebucheintrag vor
  9. Brautpaar, Trauzeugen und Standesbeamte unterschreiben den Eintrag im Ehebuch
  10. Standesbeamte (und Gäste) gratulieren dem Brautpaar
  11. Ggf. Sektempfang im Standesamt (am Besten bei Termin-Anmeldung ansprechen, ob die Möglichkeit hierfür besteht)


Benötigt man ein Brautkleid und Trauzeugen für die standesamtliche Trauung?

Die Wahl für ein angemessenes Outfit auf eurer standesamtlichen Hochzeit ist an keinerlei Regeln gebunden, d.h. ihr könnt frei entscheiden, ob ihr im Brautkleid & Anzug oder etwas legerer heiratet. Zur Orientierung eine kleine Hilfestellung:

  • falls ihr ausschließlich standesamtlich heiratet: wenn es der Wunsch der Frau ist, dann gerne im Brautkleid
  • falls ihr zusätzlich kirchlich heiratet: Brautkleid als Highlight für die kirchliche Trauung, ein schlichteres (weißes) Kleid für die standesamtliche Trauung

Trauzeugen sind seit dem Juli 1998 nicht mehr zwingend notwendig für den Schluss einer rechtskräftigen Ehe. Aus traditionellen Gründen haben Brautpaare nach wie vor gerne Trauzeugen an ihrer Seite, die natürlich auch eine große Hilfe am Hochzeitstag und in der Hochzeitsvorbereitung darstellen können.

Ihr könnt bis zu zwei Trauzeugen bestimmen. Diese müssen lediglich volljährig sein. Die Konfession und Herkunft eurer Trauzeugen ist nicht ausschlaggebend.